Ankunft im Ferienhaus

Darauf ist beim Einzug in Ihr Feriendomizil zu achten

Ferienhaus in Italien
(Foto: Wolfgang Zwanzger - fotolia.de)

Beim Einzug in ein Ferienhaus sollte auf einige Formalitäten geachtet werden. Sie helfen nachträglichen Ärger zu vermeiden. Im Idealfall ist der Vermieter oder ein beauftragter Vertreter vor Ort und empfängt den Urlauber persönlich. Man besichtigt gemeinsam das Objekt und lässt sich die Funktion technischer Einrichtungen erklären. Es ist immer gut zu wissen, wie die Heizung in Gang gebracht wird und wo bei Stromausfall die Sicherungen zu finden sind. Besitzt das Objekt einen Swimming-Pool, sollte sich der Mieter einweisen lassen. Gut ist, wenn der Vermieter eine Telefonnummer hinterlässt, unter der er regelmäßig erreichbar ist.

Vollständigkeit des Inventars prüfen

Anstossen mit einem Gläschen Wein
Anstossen mit einem Gläschen Wein (Foto: Liv Friis-larsen - fotolia.de)

Der Vermieter verfügt in der Regel über eine Inventarliste, in der alle Einrichtungsgegenstände der Wohnung verzeichnet sind. Sie ist auf ihren vollständigen Bestand zu überprüfen. Stellt der Mieter Beschädigungen am Inventar fest, sind diese schriftlich, am besten in einem Wohnungsübergabeprotokoll, zu dokumentieren und vom Vermieter abzeichnen zu lassen. Man kann sie auch zu Beweiszwecken fotografieren und in das Foto Datum und Uhrzeit einfügen.

Wenn von Vermieterseite niemand anwesend ist, liegt der Schlüssel oft unter der Fußmatte. Stellt der Mieter dann beim Einzug Unregelmäßigkeiten fest oder findet er zerbrochenes Geschirr oder einen unaufgeräumten oder ungesäuberten Wohnbereich vor, muss er sofort den Vermieter kontaktieren und zur Abhilfe auffordern. Gut ist, bereits zu Hause eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die selbst verursachte Schäden auch an einer Ferienwohnung ersetzt.

Im Übergabeprotokoll ist auch zu vermerken, wie viele und welche Schlüssel übergeben wurden. Es ist abzuklären, ob und welcher PKW-Stellplatz zur Wohnung gehört. Werden bestimmte Einrichtungen, wie Waschküche oder Abstellraum gemeinsam mit anderen Mietern genutzt, sind die gegenseitigen Nutzungsbedingungen abzuklären.

Einchecken ins Ferienhaus
Einchecken ins Ferienhaus (Foto: Andrey Burmakin - fotolia.de)

Abweichungen von der Objektbeschreibung

Der Mieter sollte die Zahl der Schlafplätze kontrollieren. Sie müssen der Buchung entsprechen. Gut ist, wenn er die Prospektbeschreibung des Objekts und die Buchungsbestätigung dabei hat und damit die Wirklichkeit abgleichen kann.

Beim Einzug ist ein vorhandener Telefonzähler auf Null zu stellen, damit der Mieter nicht die Gebühren des Vormieters mitbezahlen muss. Werden Strom, Gas und Wasser nach Verbrauch und nicht über eine Pauschale abgerechnet, müssen die Zählerstände notiert werden. Ist der Kühlschrank noch nicht betriebsbereit, muss er eingeschaltet werden. Muss die Kurtaxe direkt an das Fremdenverkehrsamt gezahlt werden, sollte diese nicht vergessen werden.

Erholsamer Urlaub mit Kindern
Erholsamer Urlaub mit Kindern (Foto: Christophe Fouquin - fotolia.de)

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