Vermietung eines Ferienhauses

So werden Sie Vermieter eines eigenen Ferienhauses

Ferienhaus am Fjord
(Foto: Farida - fotolia.de)

Ein Vermieter kann eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus sowohl gewerblich als auch nicht gewerblich vermieten. Bei der gewerblichen Vermietung ergeben sich steuerlich die Aspekte

  • a) der voll steuerlichen Absetzbarkeit des Gewerbeobjektes und
  • b) der Zahlung von Umsatz- und Gewerbesteuer.

Bei der nicht gewerblichen Vermietung entfällt die Gewerbesteuer, wenn die Einnahmen unter der Grenze für die Kleinunternehmerregelung liegen (24.500,- Euro), die Umsatzsteuer entfällt unter 17.500,- Euro. Dafür sind Umsatzsteuern auch bei den Ausgaben nicht mehr geltend zu machen, die Kosten für das Objekt ebenfalls nicht oder nur teilweise.

Anmeldung als Gewerbe

Mietvertrag
Mietvertrag (Foto: Andre Bonn - fotolia.de)

Für die Vermietung eines Ferienhauses ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Haus ist vollständig eingerichtet inklusive Möbeln, Wäsche und Geschirr
  • Es liegt in einem reinen Feriengebiet beziehungsweise einer Ferienanlage, in welchem eine Vielzahl vergleichbarer Wohnungen angeboten wird
  • Die Werbung wird durch eine Feriendienstorganisation durchgeführt, welche die Anlage betreut (das kann auch ein weiträumiges, organisatorisch verbundenes Gebiet sein)
  • Die Wohnung wird permanent zur Vermietung bereitgehalten
  • Es steht nach Art einer Rezeption laufend Personal vor Ort als Ansprechpartner bereit

Wenn von diesen Punkten einige fehlen, wird kein Gewerbe angenommen, selbst wenn der Vermieter beispielsweise die Reinigung vornimmt.

Zu beachten ist, dass das Finanzamt die steuerliche Würdigung nach der Höhe der Einkünfte vornimmt, das Gewerbeamt jedoch nach der Durchführung des Betriebes die Würdigung als Gewerbebetrieb, und dass die Ämter Informationen austauschen. Es könnte also von einer gelegentlichen Vermietung ein Übergang zu einem Gewerbe erfolgen.

Skandinavische Ferienhäuser
Skandinavische Ferienhäuser (Foto: Marco2811 - fotolia.de)

Anforderungen an Lage und Objekt

Auf die Lage kommt es an
Auf die Lage kommt es an (Foto: pure-life-pictures - fotolia.de)

Wer ein Objekt besitzt, das sich in einer schönen Lage befindet und selbst nicht genutzt werden kann, sollte mit der nicht-gewerblichen Vermietung als Ferienwohnung beginnen, um den Markt zu testen. Wer ohne eigenes Objekt jedoch in den Markt kommerziell einsteigen möchte, muss einige Voraussetzungen beachten. Dazu gehören:

  • Lage des Objektes in einer attraktiven Urlaubsgegend
  • Größe und Ausstattung des Objektes
  • Möglichkeit der Betreuung durch Agenturmitarbeiter vor Ort

Auskünfte erteilt auch der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA). Bevor mit einer kommerziellen Vermietung begonnen wird, sollte der Mietspiegel in der entsprechenden Gegend betrachtet werden, um einen angemessenen Mietpreis zu ermitteln und Einnahmen gegen Kosten zu kalkulieren. Zudem muss die Konkurrenz vor Ort beachtet werden, auch der Ausbau der Infrastruktur (touristisch und kulturell).

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